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Strafzumessung

 

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Mangelhafte oder fehlende Sprachkenntnisse dürfen bei der Unterbringungsanordnung berücksichtigt werden (Aufgabe von BGHSt 36, 99).
BGH, Urteil vom 18.12.07 – 1 StR 411/07
 
BVerfG gibt der Bundesregierung einen engen Rahmen für eine „Online – Durchsuchung“ vor !
Urteil vom 27. Februar 2008 – 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07 –
 

Die Bemessung der Geldbuße nach § 17 OWiG

Verkehrsstrafrecht umfassender Beitrag

 

Strafzumessung in der anwaltlichen Praxis

1. Auflage 2003
250 Seiten
ISBN 3-8240-0577-8
Anwaltspraxis 44.00 €

„Strafzumessung“ von Wolfgang Ferner gehört zum Rüstzeug eines jeden Strafverteidigers. Denn bereits bei der Entwicklung seiner konkreten Verteidigungsstrategie muss sich der Strafverteidiger mit dem Thema Strafmaßverteidigung befassen. Fragen der Strafzumessung sind schon im Ermittlungsverfahren zu beachten und in geeigneter Form in das Verfahren einzuführen.

Das Werk erläutert Ihnen nicht nur umfassend und systematisch die Grundlagen der Strafzumessung, sondern gibt darüber hinaus viele praktische Hinweise, worauf Sie bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung, im Plädoyer und bei einer eventuellen Revision achten sollten.

Die Bedeutung der Strafzumessungsgründe für die Strafvollstreckung und die Vorbereitung von Anträgen nach § 57 und § 57a StGB werden erläutert. Sie finden alles Wesentliche zum Strafrahmen sowie zu strafmildernden und strafschärfenden Umständen der einzelnen Vorschriften des StGB. Darüber hinaus sind auch die Besonderheiten des Verkehrsstrafrechts, des Steuer- und des Betäubungsmittelstrafrechts herausgearbeitet.

Ergänzt wird das Buch durch eine entsprechende Webseite im Internet. Dort können alle wichtigen Entscheidungen sowie aktuelle Entwicklungen zum Thema Strafzumessung abgerufen werden.

Aus dem Inhalt:
 Grundsätze und Kriterien der Strafzumessung
 Jugendstrafrecht
 Plädoyer
 Revisionsrecht
 Strafvollzug und Strafvollstreckung
 Gerichtliche Praxis bei Strafzumessung gegliedert nach Tatbestandsmerkmalen und Deliktsgrößen

Das Web bietet zu der Veröffentlichung  Informationen und soll zur Diskussion anregen! Interessante Urteile wollen wir an dieser Stelle veröffentlichen, sowie die in dem  Buch besprochenen Urteile.

Urteile

Geringwertiges Diebstahlgut

OLG Oldenburg, 01. Strafsenat, Beschluss vom 5.6.2008, Ss 187/08

Die Bestrafung eines Diebstahls von Lebensmitteln im Wert von 5 € mit 4 Monaten Freiheitsstrafe ist auch bei einem vielfachen Wiederholungstäter nicht mehr schuldangemessen, weil damit angesichts des geringen Tatunrechts den täterbezogenen Strafzumessungserwägungen eine unvertretbar große Bedeutung eingeräumt wird.

 


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Stand: 05. Oktober 2009